Immobilienrecht

Ich unterstütze Sie gerne bei der Durchführung von Immobilientransaktionen und stehe Ihnen gerne auch zur Vertragsprüfung zur Verfügung. Sie finden nachstehend Informationen darüber, wie typische Immobiliengeschäfte in meiner Kanzlei ablaufen und was dabei zu beachten ist.

Ich berate Sie auch gerne in allen mit Erwerb und Eigentümerschaft einer Immobilie in Zusammenhang stehenden sonstigen Rechtsfragen, etwa in baurechtlichen Belangen.

Themen

Kaufverträge

Bei Immobilien-Kaufverträgen kommt es in besonders hohem Maß darauf an dafür zu sorgen, dass die benötigten Urkunden und Daten richtig und konsistent sind, sowie die richtigen Schritte zum richtigen Zeitpunkt zu setzen, um das gewünschte Ergebnis — in der Regel die lastenfreie Eigentumsübertragung — ohne unnötige Verunsicherungen und Verzögerungen zu erreichen.

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist grundsätzlich von Erwerbern von Liegenschaften (Liegenschaftsanteilen, Eigentumswohnungen ...) zu tragen — dies gilt auch für unentgeltliche Erwerbe (Schenkungen, Erbschaften, ...).

Immobilienertragsteuer

Die Immobilienertragsteuer ist grundsätzlich von den Verkäufern von Liegenschaften (Liegenschaftsanteilen) zu tragen. Bei unentgeltlichen Eigentumsübetragungen (Schenkungen, Erbschaften) fällt keine Immobilienertragsteuer an.

Ausländergrunderwerb (Wien)

Für den Erwerb von Liegenschaften (Liegenschaftsanteilen) sowie anderen dinglichen Rechten (z.B. Wohnrecht) durch Ausländer ist in Wien die ausländergrundverkehrsbehördliche Genehmigung erforderlich.

Ausländergrunderwerb (NÖ)

Für den Erwerb von Liegenschaften (Liegenschaftsanteilen) sowie anderen dinglichen Rechten (z.B. Wohnrecht) durch Ausländer ist in Niederösterreich die grundverkehrsbehördliche Genehmigung erforderlich.

Ausländergrunderwerb (Bgld)

Rechtserwerbe an Grundstücken (Liegenschaften) unter Lebenden durch Staatsangehörige von nicht EU/EWR Staaten bedürfen grundsätzlich der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung.

Ausländergrunderwerb (OÖ)

Rechtserwerbe durch Staatsangehörige von Drittstaaten (nicht EU/EWR Staaten) an Immobilien sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Dokumente

Anbot zum Abschluss eines Kaufvertrages

Formular für ein Kaufanbot. Dieses sollte möglichst vollständig mit allen verfügbaren Daten ausgefüllt werden: Dies ist nicht nur der Rechtssicherheit dienlich sondern auch einer raschen weiteren Abwicklung durch meine Kanzlei. Ich empfehle vor Abgabe eines verbindlichen Kaufanbotes meine Erläuterungen zu Kaufverträgen zu beachten.

Übergabeprotokoll

Formular für ein Übergabeprotokoll, in dem alle relevanten Daten eingetragen und von Übergeber und Übernehmer bestätigt werden können. Allfällige Besonderheiten oder zu behebende Mängel sollten unter „Sonstiges“ vermerkt werden.