Strafrecht

Ich vertrete Sie in gerne in sämtlichen Stadien des Strafverfahrens, vom Ermittlungsverfahren (Einvernahme bei der Polizei etc.) bis zur Vertretung im Hauptverfahren und der allfälligen Einbringung eines Rechtsmittels.

Auch Opfern einer Straftat stehe ich gerne bei der Geltendmachung ihrer Rechte (Schmerzengeld etc.) als Privatbeteiligte im Strafverfahren zur Seite.

Themen

Ermittlungsverfahren

Im Ermittlungsverfahren wird der Tatverdacht durch Ermittlungen (Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht) soweit geklärt, dass die Staatsanwaltschaft diese einstellt, von der Verfolgung zurücktritt oder eine Anklage erhebt.

Hauptverfahren

Das Hauptverfahren beginnt mit der Einbringung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft.

Rechtsmittel

Die Einbringung eines Rechtsmittels dient sowohl der Überprüfung des Urteils (fehlerhafter Sachverhalt/unrichtige rechtliche Beurteilung) als auch der Hauptverhandlung (Verfahrensfehler).

Privatbeteiligte

Um im Strafverfahren als Opfer Ersatz für einen erlittenen Schaden oder eine erlittene Beeinträchtigung geltend machen zu können ist es notwendig, sich dem Verfahren als Privatbeteiligter anzuschließen.