Ermittlungsverfahren

Im Ermittlungsverfahren wird der Tatverdacht durch Ermittlungen (Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht) soweit geklärt, dass die Staatsanwaltschaft diese einstellt, von der Verfolgung zurücktritt oder eine Anklage erhebt.

Es ist daher von Vorteil bereits vor einer allfälligen Einvernahme anwaltlich vertreten zu sein um die Verteidigungsrechte bestmöglich ausschöpfen und das Verfahren allenfalls bereits in diesem Stadium beenden zu können.

Auch sollte vor einer allfälligen Einvernahme/Stellungnahme als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren unbedingt das Recht auf Akteneinsicht wahrgenommen werden um zu erkennen, worauf sich der Tatverdacht überhaupt stützt und so eine entsprechende Verteidigungsstrategie aufbauen zu können.