Rechtsmittel

Die Einbringung eines Rechtsmittels dient sowohl der Überprüfung des Urteils (fehlerhafter Sachverhalt/unrichtige rechtliche Beurteilung) als auch der Hauptverhandlung (Verfahrensfehler).

Ziel der Anfechtung ist es, das Urteil teilweise oder zur Gänze zu beseitigen, um so zu einem für Sie günstigeren Ergebnis zu gelangen.